Der Begriff Frühe Hilfen wurde in den 70er-Jahren von der Frühförderung geprägt und wird in unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitssystems oder der Kinder- und Jugendhilfe verwendet. Im Zusammenhang mit Prävention und Kinderschutz wurde er in den letzten Jahren neu geprägt und viel diskutiert.
Der wissenschaftliche Beirat des NZFH hat 2009 eine Begriffsbestimmung verabschiedet, die den derzeitigen Stand der Diskussion über Frühe Hilfen widerspiegelt:
"Frühe Hilfen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.
Frühe Hilfen umfassen vielfältige sowohl allgemeine als auch spezifische, aufeinander bezogene und einander ergänzende Angebote und Maßnahmen. Grundlegend sind Angebote, die sich an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern im Sinne der Gesundheitsförderung richten (universelle/primäre Prävention). Darüber hinaus wenden sich Frühe Hilfen insbesondere an Familien in Problemlagen (selektive/sekundäre Prävention). Frühe Hilfen tragen in der Arbeit mit den Familien dazu bei, dass Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden. Wenn die Hilfen nicht ausreichen, eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, sorgen Frühe Hilfen dafür, dass weitere Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergriffen werden.
Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben dabei sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern."
Die Begriffsbestimmung wurde auf der 4. Sitzung des Wissenschaftlichen Beirats des NZFH am 26.06.2009 in Berlin verabschiedet. Sie wurde von ihm gemeinsam mit dem NZFH erarbeitet und mit dem Fachbeirat des NZFH besprochen. Die Begriffsbestimmung spiegelt den derzeitigen Stand der Diskussion über Frühe Hilfen wider.
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Die Bundesstiftung Frühe Hilfen stellt seit 1.1.2018 sicher, dass die Strukturen und Angebote, die durch die Bundesinitiative aufgebaut wurden und sich bewährt haben, weiter bestehen können. Vor allem Angebote zur psychosozialen Unterstützung von Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr sollen dabei weiter ausgebaut werden. Einzelheiten zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen beschreiben die Verwaltungsvereinbarung und die Leistungsrichtlinien.
Die Bundesinitiative Frühe Hilfen unterstützte in der Zeit von 2012 - 2017 die Bundesländer, Städte, Gemeinden und Landkreise in ihrem Engagement für die Frühen Hilfen. Bis Ende 2017 stellte der Bund dafür 177 Millionen Euro zusätzlich zu den bereits vorhandenen Angeboten vor Ort zur Verfügung.
Mit den Mitteln sollten regionale Netzwerke Frühe Hilfen gestärkt und der Einsatz von Familienhebammen bzw. vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich gefördert werden. Auch ehrenamtliches Engagement wurde dabei berücksichtigt. Ziel war es, dass jede Familie die Chance hat, von diesen Angeboten zu profitieren. Grundlage der Bundesinitiative Frühe Hilfen war das seit 1. Januar 2012 gültige Bundeskinderschutzgesetz.
Mit der Umsetzung der Bundesinitiative im Land Brandenburg hatte die Landesregierung in 2012 das Familienzentrum der Fachhochschule Potsdam und die Fachstelle Kinderschutz/Start gGmbH beauftragt.
Zu den für die Frühen Hilfen maßgeblichen Gesetzen zählen unter anderem das Bundeskinderschutzgesetz, die Sozialgesetzbücher und landesgesetzliche Bestimmungen. Kernstück des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Darüber hinaus umfasst das BKiSchG Änderungen an diversen bestehenden Gesetzen.
Ziel der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz war bereits vor Beginn der “Bundesinitiative: Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen” die jeweils eigene Fachlichkeit der verschiedenen Akteurinnen und Akteure im Kinderschutz zu stärken und zugleich die interdisziplinäre Zusammenarbeit auszubauen und besser zu koordinieren. Ausgehend von dem Bericht der Landesregierung zur Evaluation bestehender Instrumente und Vorschriften zur Kindergesundheit und zum Kinderschutz (LT Drs. 5/3347) aus dem Jahr 2011, veröffentlicht unter dem Titel „Gesund und sicher aufwachsen im Land Brandenburg“, wurden zwei Schwerpunkte für die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz aufgenommen:
Zwischen 2012 und 2017 wurden diese Schwerpunkte im Rahmen der “Bundesinitiative: Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen” aktiv umgesetzt. In den Landkreisen und kreisfreien Städten haben sich verbindliche, interdisziplinäre Netzwerke Frühe Hilfen etabliert, die vielfältige und passgenaue Begleit- und Unterstützungsangebote für Familien bereithalten und über einen regelmäßigen Austausch der Fachkräfte vor Ort auch entsprechende Standards zur Zusammenarbeit im Kinderschutz ständig weiterentwickeln. Die Netzwerke Frühe Hilfen sind mit den bestehenden Netzwerken Kinderschutz zusammengeführt und die Netzwerke Gesunde Kinder zunehmend stärker einbezogen, ohne die Besonderheiten und Alleinstellungsmerkmale der jeweiligen Netzwerke zu vernachlässigen.
Im Sinne eines umfassenden und weiten Kinderschutzverständnisses, das Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention gleichermaßen berücksichtigt, hat sich die verbindliche Zusammenarbeit der drei Netzwerke Kinderschutz, Frühe Hilfen und Gesunde Kinder zur Erreichung des landespolitischen Ziels für ein gesundes und sicheres Aufwachsen im Land Brandenburg bewährt und soll weiterhin unterstützt werden. Hierzu haben die Landeskoordinierungsstellen der Netzwerke Frühe Hilfen, Kinderschutz und Gesunde Kinder im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport im Jahr 2018 gemeinsame Handlungsempfehlungen9 für die weiterführende Zusammenarbeit der Netzwerke vor Ort erarbeitet.Dieser Prozess wurde fortgesetzt und konnte inzwischen mit dem Netzwerk Frühförderung10 ergänzt werden.
Anlässlich der Umsetzung des Koalitionsvertrags werden seit 2019 in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Gesunde Kinder Synergien weiter verbessert, um Angebote für Familien gemeinsam weiterzuentwickeln.
Das aktuelle Landeskonzept Früher Hilfen finden Sie hier.